Allgemeines:
1) Helferstunden können bei den Vereinsveranstaltungen geleistet werden.
2) Die erbrachte Leistung muss von einem Vorstandsmitglied abgezeichnet
werden.
3) Jedes Mitglied ab 16 Jahren muss 5 Helferstunden pro Jahr erbringen. Die
Helferstunden müssen von jedem Mitglied persönlich erbracht werden.
4) Der Betrag von 5,- € / Stunde wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag im
März des jeweiligen Jahres abgebucht.
5) Der Helferstunden-Nachweis ist spätestens bis zum 31. Oktober des jeweiligen
Jahres beim Kassenwart vorzulegen. Bei Vorlage des ausgefüllten Helferstunden-Nachweises wird der Betrag für die geleisteten Helferstunden zurück überwiesen.
6) Jedes Mitglied ist für seinen Helferstunden-Nachweis selbst verantwortlich
(Verlust, etc.)
Helferausweis 2010 |